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Die GDPdU gelten für alle steuerpflichtigen Unternehmen, die ihre Buchhaltung mit EDV-Unterstützung abwickeln, und betreffen alle steuerrelevanten Daten. Dies sind insbesondere Daten aus
- der Finanzbuchhaltung
- der Lohnbuchhaltung
- der Anlagenbuchhaltung
Anwendungsbereiche sind:
- Außenprüfungen der Finanzverwaltung
- Zollprüfungen
- Umsatzsteuersonderprüfungen
Steuerpflichtige Unternehmen müssen dem Prüfer den Datenzugriff ermöglichen. Ein Online-Zugriff ist dem Prüfer jedoch nicht gestattet.
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