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News

Die GDPdU gelten für alle steuerpflichtigen Unternehmen, die ihre Buchhaltung mit EDV-Unterstützung abwickeln, und betreffen alle steuerrelevanten Daten. Dies sind insbesondere Daten aus

  • der Finanzbuchhaltung

  • der Lohnbuchhaltung

  • der Anlagenbuchhaltung
Anwendungsbereiche sind:
  • Außenprüfungen der Finanzverwaltung
  • Zollprüfungen
  • Umsatzsteuersonderprüfungen

Steuerpflichtige Unternehmen müssen dem Prüfer den Datenzugriff ermöglichen. Ein Online-Zugriff ist dem Prüfer jedoch nicht gestattet.

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