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Ab dem 01.01.2002 ist der Finanzverwaltung aufgrund der gesetzlichen Neuregelung im Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.
Sie hat dazu alle 14.000 Betriebsprüfer mit IDEA und der Importsoftware SmartX von Audicon ausgestattet. Der Prüfer kann jetzt auf alle steuerrelevanten Daten zugreifen, die in EDV-Systemen originär elektronisch erstellt wurden.
Mit dem Schreiben "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16.07.2001 legte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) seine Auffassung und die Anwendungsregelung zur Umsetzung des Rechts auf Datenprüfung dar.
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